Allgemeine Geschäftsbedingungen

(gültig ab 01.01.2023)

Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte über die Veröffentlichung, den Abdruck oder das Abbilden von Werbemitteln (analog und/oder digital) (im Folgenden „Anzeigen“ genannt) und/oder über die Verteilung von Werbemitteln innerhalb oder außerhalb eines Trägermediums (im Folgenden „Beilagen“).

Der Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und der to print Druck und Medien GmbH, Bahnhofstraße 30, 99842 Ruhla (nachfolgend „Ruhlaer Zeitung“ genannt) zustande.

 Der Vertrag kommt durch die Buchung des Auftraggebers (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch die Ruhlaer Zeitung (Annahme) zustande. Die Annahme kann mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Buchung und Bestätigung können auch über die Homepage www.ruhlaer-zeitung.de erfolgen. Bei fernmündlicher Buchung oder fernmündlicher Änderung einer Buchung hat der Auftraggeber die entsprechende Bestätigung unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Die Ruhlaer Zeitung übernimmt insoweit keine Haftung für Übermittlungsfehler.

Inhaltliche Verantwortung
Die Ruhlaer Zeitung wendet bei Entgegennahme von Anzeigen oder Beilagen die geschäftsübliche Sorgfalt eines Presseverlages an.

Anzeigen im redaktionellen Umfeld werden mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Anzeigen und Beilagen. Der Auftraggeber hat der Ruhlaer Zeitung von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegenüber der Ruhlaer Zeitung wegen Anzeigen oder Beilagen gegenüber der Ruhlaer Zeitung geltend machen. Darüber hinaus ist der Aufraggeber verpflichtet, die Kosten einer von Dritten geforderten Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige oder Beilage bezieht, nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen. Eine (rechtliche) Prüfung der Inhalte von Anzeigen und Beilagen durch die Ruhlaer Zeitung erfolgt nur bei groben, unschwer zu erkennenden Verstößen insbesondere gegen das Wettbewerbs- und Strafrecht.

Die Ruhlaer Zeitung behält sich vor, Anzeigen oder Beilagen – auch einzelne Abrufe im Rahmen einer Rahmenvereinbarung – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder für die Ruhlaer Zeitung unzumutbar ist.

Haftung
Die Haftung der Ruhlaer Zeitung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder zwingend gesetzliche Ansprüche zum Beispiel aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung der Ruhlaer Zeitung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Ruhlaer Zeitung.

Sofern die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen nicht ausgeschlossen ist, ist der Schadensersatz im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ansprüche aus dieser Ziffer verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Lieferung, Stornierungsbedingungen, Reklamationen für:
Anzeigen, Beilagen, Werbemittel/Druckunterlagen etc.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Werbemittel/Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel/Druckunterlagen fordert die Ruhlaer Zeitung, soweit möglich und zumutbar, unverzüglich Ersatz an. Die Ruhlaer Zeitung gewährleistet die für den belegten Titel übliche (Druck-) Qualität im Rahmen der Werbemittel/Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

Im Falle nicht rechtzeitiger Lieferung von Werbemitteln/Druckunterlagen oder Beilagen, behält die Ruhlaer Zeitung den Anspruch auf Bezahlung gegenüber dem Auftraggeber.

Die Rechtzeitigkeit richtet sich nach den Zeitangaben in den Mediadaten.

Probeabzüge werden auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Ruhlaer Zeitung berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Anderenfalls gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

Das Stornieren von bestätigten Anzeigen und Beilagen ist bis zu 2 Tagen vor dem bestätigten Druck-, Schalt- oder Verteiltermin kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung steht der Ruhlaer Zeitung eine Vergütung in Höhe von 20 % des Auftragswertes, bei Stornierung bis zu drei Tagen vor dem bestätigten Verteil-/Schalttermin; 50 % des Auftragswertes, bei Stornierung bis zu 2 Tag vor dem bestätigten Verteil-/Schalttermin; 90 % des Auftragswertes bei Stornierung bis zu 1 Tag Werktagen vor dem bestätigten Verteil-/Schalttermin zu, bzw. im Falle von Anzeigen bei Stornierung nach Anzeigenschluss, sofern der Auftraggeber nicht einen geringeren Schaden nachweist.

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Veröffentlichung der Werbemittel Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatz-Veröffentlichung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Druckunterlagen begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Lässt die Ruhlaer Zeitung eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist der Ersatz erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. – Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für das betreffende Werbemittel zu zahlendem Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Ruhlaer Zeitung, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung der Ruhlaer Zeitung für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung der Ruhlaer Zeitung für grobe Fahrlässigkeit, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

Anzeigenbelege
Die Ruhlaer Zeitung liefert auf Wunsch einen digitalen Beleg für Anzeigen. Die Ruhlaer Zeitung behält sich vor, für eine Belegzusendung eine gesonderte aufwandsbezogene Vergütung zu verlangen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Ruhlaer Zeitung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige oder weiterer Werbemittel. Für Wort- bzw. Kleinanzeigen können keine Belege geliefert werden.

Freigabe zur Veröffentlichung sowie Rechteübertragung
Liefert ein externer bzw. Fremdautor (Nicht-Mitarbeiter) unaufgefordert Werke, wie Bilder/Fotos, Texte oder Videos, ohne entsprechende Bestimmungen, geht die Redaktion automatisch davon aus, dass diese zum Abdruck in der Ruhlaer Zeitung oder zur Veröffentlichung im Digitalangebot der Ruhlaer Zeitung ohne Einschränkungen gedacht und freigegeben sind.

Verfährt ein externer bzw. Fremdautor (Nicht-Mitarbeiter) wie beschrieben überträgt dieser automatisch das unbegrenzte Recht auf:

  • Nutzung zur Veröffentlichung i.S.d. §31 UrhG,
  • Vervielfältigung i.S.d. §16 UrhG,
  • Verbreitung i.S.d. §17 UrhG

an die Ruhlaer Zeitung bzw. in Gesellschaft die to print Druck und Medien GmbH.

Urheberrecht
Für den Inhalt von bereit gestelltem Material (Texte, Bilder, Anzeiegn etc.) und die Klärung sämtlicher Rechte hieran ist ausschließlich der Zusender verantwortlich. Die Ruhlaer Zeitung übernimmt keine rechtliche Prüfung des erhaltenen Materials, auch nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Der Übermittler garantiert, dass das von ihm angelieferte Material rechtmäßig ist, insbesondere nicht gegen marken-, urheber-, medien-, presse-, werbe- oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt und keine Rechte Dritter verletzt. Der Übermittler stellt die Ruhlaer Zeitung insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus oder im Zusammenhang mit dem von ihm übermittelten Material egal ob digital oder analog entstehen. Die Freistellung umfasst auch die daraus entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung.

Zahlungsbedingungen, Rabattierungen, Provisionen
Rechnungen sind unverzüglich spätestens binnen 14 Tagen nach Erstellung fällig und entsprechend innerhalb dieser Frist auszugleichen. Soweit der Auftraggeber ein SEPA Mandat erteilt hat, erklärt er sich damit einverstanden, dass die Frist zur Versendung der Vorabankündigung (Prenotification) für den Einzug vom angegebenen Kundenkonto kürzer als 5 Werktage ist.

Sofern es sich beim Auftraggeber nicht um einen Verbraucher handelt, werden sämtliche Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form übermittelt. Eine zusätzliche Papierrechnung (bzw. Gutschrift) wird grundsätzlich nicht versandt. Um Missbrauch mit elektronischen Daten zu vermeiden und eine ordnungsgemäße elektronische Rechnung (bzw. Gutschrift) gemäß den aktuellen gesetzlichen Anforderungen bereitzustellen, erfolgt der Versand qualifizierter signierter Daten. Die qualifizierte Signatur ermöglicht dem Auftraggeber den Vorsteuerabzug bei elektronischen Rechnungen (bzw. Gutschriften) gemäß den aktuellen Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes. Auf die besonderen Anforderungen der Archivierung wird hiermit verwiesen.

Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers übersendet die Ruhlaer Zeitung Rechnungen in Papierform. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, behält sich die Ruhlaer Zeitung das Recht vor, die tatsächlich angefallenen Kosten des Papierversandes dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist die Ruhlaer Zeitung berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie ggfls. Mahnkosten in üblicher Höhe zu erheben.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Ruhlaer Zeitung berechtigt, auch während der Laufzeit einer Rahmenvereinbarung weitere Anzeigen oder Beilagen nur gegen Vorauszahlung zu bestätigen sowie von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Werden auflagen- oder umsatzbezogene Abschlüsse aus Gründen nicht erreicht, die Ruhlaer Zeitung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, gewährte Nachlässe zurückzuzahlen.

Vereinbarte Konzernnachlässe werden nur für im Sinne der §§ 13 ff. AktG verbundene Unternehmen gewährt, sofern die gesellschaftsrechtliche Beteiligung des (Haupt-)Auftraggebers mehr als 50 % beträgt.

Provisionen zahlt die Ruhlaer Zeitung nur nach vorheriger Vereinbarung bzw. nur an die von der Ruhlaer Zeitung anerkannten Werbemittler. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbemittler erteilt wird und Texte, Druckunterlagen, Beilagen(-muster(-vordrucke) auch von ihm geliefert werden. Von der Ruhlaer Zeitung gewährte Mittlungsvergütungen und Provisionen dürfen nicht, auch nicht anteilig, an Werbungtreibende weitergegeben werden.

Anzeigen, die zum Privatpreis abgerechnet werden, können auch über PayPal bezahlt werden. Um PayPal nutzen zu können, ist ein bestehendes oder neu eingerichtetes Konto bei PayPal erforderlich.

Bei der Auswahl des Zahlwegs PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung, ohne dass die Bankverbindung der Ruhlaer Zeitung gegenüber offengelegt wird.  Vielmehr folgt ein automatischer Abbuchungsvorgang (elektronisches Lastschriftverfahren) bzw. Belastungsvorgang (Kreditkartenzahlung) ausschließlich zwischen dem Nutzer und PayPal selbst. Nach den Nutzungsbedingungen von PayPal können bei der Nutzung des PayPal-Dienstes gesonderte Gebühren entstehen, die durch den Zahlenden zu tragen sind.

Nach Auswahl des Zahlwegs PayPal erfolgt eine Weiterleitung auf die Seite www.paypal.com zur Durchführung der Zahlung. Diese Seite wird von PayPal (Europe) S. à r. l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Luxemburg oder einem verbundenen Unternehmen betrieben. Das PayPal-Konto wird sofort belastet. Es gelten hierbei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal.

Treten Störungen in der Zahlungsabwicklung auf oder werden gezahlte Beträge rückbelastet, behält die Ruhlaer Zeitung sich eine Sperrung des Zugangs zum Online-Anzeigen-System vor, bis alle ausstehenden Zahlungen vollständig beglichen worden sind.

Abtretung, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Ruhlaer Zeitung ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus den Verträgen mit den Auftraggebern ganz oder teilweise an im Sinne der §§ 15 ff. AktG konzernverbunden Unternehmen der Ruhlaer Zeitung abzutreten, bzw. von diesen erfüllen zu lassen.

Erfüllungsort ist Jena.

Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt für alle streitigen Verfahren Jena als Gerichtsstand. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Jena vereinbart.

Abonnement der Druckausgabe
Gegenstand des Print-Abonnements ist die Lieferung einer gedruckten Ausgabe der Ruhlaer Zeitung.

Erscheinungsweise
Die Ruhlaer Zeitung erscheint jeden Donnerstag (Verschiebungen durch Feiertage, oder Betriebsferien vorbehalten). Die Lieferung der Zeitung beginnt zum vereinbarten Termin, frühestens eine Woche nach Eingang der Bestellung. Die Lieferung erfolgt im Regelfall im Verbreitungsgebiet durch die vom Verlag beauftragten Zusteller. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Lieferung durch die Deutsche Post. Zustellreklamationen sind unverzüglich anzuzeigen. Besondere Zustellwünsche bitten wir an den Verlag zu richten.

Vertragsabschluss
Der Kunde kann ein Abonnement telefonisch, schriftlich oder online im Aboshop abschließen.

Die Ruhlaer Zeitung verschickt nach Erhalt der Bestellung des Kunden an diesen eine Auftragsbestätigung inklusive AGB. Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung durch die Ruhlaer Zeitung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich.

Lieferung der gedruckten Ruhlaer Zeitung
Lieferbeginn ist der im Online-Bestellformular vom Kunden genannte Liefertermin, sofern die Bestellung rechtzeitig (mindestens 3 Tage vorher) bei der Ruhlaer Zeitung eingegangen ist, oder nach persönlicher Vereinbarung. Die Ruhlaer Zeitung ist berechtigt, bei Belieferung außerhalb des Verbreitungsgebietes der Zeitung und an mit Zustellern nur schwer erreichbaren Orten den Versand per Post vorzunehmen. Bei Umzügen ist der Kunde verpflichtet der Ruhlaer Zeitung die neue Anschrift mitzuteilen.

Bei Nichtlieferung ist der Kunde verpflichtet der Ruhlaer Zeitung dies sofort, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen telefonisch unter: 03 69 29 / 15 91 – 00, oder per E-Mail:

info@ruhlaer-zeitung.de

mitzuteilen.

Betriebsferien
Im Zeitraum der Betriebsferien der to print Druck und Medien GmbH erscheint keine Ruhlaer Zeitung (weder gedruckt noch digital), dies stellt weder einen Vertragsbruch, noch eine Nichtlieferung dar. Die Information der Betriebsferien bzw. des Nichterscheinens von Ausgaben der Ruhlaer Zeitung bedingt durch Betriebsferien erfolgt mindestens 14 Tage vorab als Anzeige in der gedruckten Ausgabe der Ruhlaer Zeitung sowie auf der Homepage: www.ruhlaer-zeitung.de

Vertragslaufzeit und automatische Verlängerung; Kündigung
Der Abonnementvertrag gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende (nur bei geschlossenen Verträgen nach dem 01.03.2022) gekündigt werden. Kunden haben die Möglichkeit, ihr Abonnement auf der Webseite abzubestellen. Die Abbestellung ist über die Startseite möglich. Hier ist die Kündigungsmöglichkeit am Ende der Startseite neben dem Ruhlaer Zeitung-Logo links unter dem Punkt „Kündigung“ sowie unter „Mein Konto“ (falls eingerichtet) finden. Kündigungen können außerdem per Schriftform oder per Textform an folgende Adressen gerichtet werden: postalisch to print Druck und Medien GmbH, per E-Mail an info@ruhlaer-zeitung.de oder per Fax an

03 69 29 / 15 91 – 18.

Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende; es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.

Preise und Zahlungsbedingungen, Bezugspreiserhöhungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder im Aboshop unter ruhlaer-zeitung.de/abo ausgewiesenen Preise. Alle auf der vorbenannten Website angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen MwSt. Die Abonnementgebühren sind wie vertraglich vereinbart fällig. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift.

Die Ruhlaer Zeitung ist berechtigt, den Bezugspreis jederzeit – allerdings maximal zwei Mal pro Jahr – an sich verändernde Marktbedingungen sowie bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise anzupassen. Die Preisanpassung beinhaltet dabei sowohl Preiserhöhungen bei insgesamt gestiegenen Kosten als auch Preissenkungen bei insgesamt gesunkenen Kosten. Sollte während der Vertragslaufzeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültigen Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der Augsburger Allgemeinen und ihren Heimatzeitungen und im Internet auf der Website www.augsburger-allgemeine.de bekanntgegeben. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich. Bei Preisanpassungen in Form von Preiserhöhungen von insgesamt mehr als 10% innerhalb von 12 Monaten steht dem Kunden auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens ein Sonderkündigungsrecht zu. Auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht wird der Kunde gesondert hingewiesen. Die Kündigung muss die Ruhlaer Zeitung innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung zugehen. Zwischenzeitlich erfolgter Leistungsaustausch wird nicht rückabgewickelt.

Kommt der Kunde mit der Zahlung des Abopreises in Verzug, so ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen und Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Abonnementvertrag zurückzutreten.

Nachlieferung; Lieferunterbrechung
Bei Urlaub bietet die Ruhlaer Zeitung keinen Nachlieferungsservice an.

Bei Auslandsnachsendungen fallen Portogebühren an.

Abonnements von digitalen Produkten
Der Kunde kann bei der Bestellung des Abos zwischen den dort angebotenen digitalen Produkten in den dort beschriebenen Ausführungen sowie in unterschiedlichen Varianten wählen. Bei Bestellung eines digitalen Produktes sind der Zugang zum Internet und die anfallenden Verbindungskosten nicht Vertragsgegenstand.

Digital-Abo
Vertragsgegenstand des Digital-Abonnement ist die Lieferung der digitalen Ausgabe der Ruhlaer Zeitung. Das Digital-Abo erlaubt den elektronischen Zugriff auf das Abbild der gedruckten Zeitung via Internet, oder als Download einer geschützten PDF-Datei.

Registrierung und Anmeldung
Die Bestellung im Aboshop erfordert die vorherige Registrierung des Kunden auf der Webseite www.ruhlaer-zeitung.de mittels Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort). Für die Registrierung und die Einrichtung und Nutzung eines Kundenkontos ist die ausdrückliche Einwilligung des Kunden in die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen einschließlich der Einwilligung in die Datennutzung erforderlich.

Nach der Registrierung kann sich der Kunde mittels seiner Zugangsdaten an sein Kundenkonto anmelden.

Die Zugangsdaten sind durch den Nutzer sicher aufzubewahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Nutzungsberechtigung des Digital-Abos; Urheberrechte
Der Zugriff auf das Digital-Abo ist ausschließlich berechtigten Abonnenten erlaubt und setzt ein gültiges Digital-Abo voraus. Als Digital-Abonnent haben Sie automatisch Zugriff auf die Digital-Ausgaben des Archivs und können die Digital-Ausgabe beliebig oft online lesen, sich jedoch maximal auf drei Geräten gleichzeitig einloggen. Beim Einzelverkauf gilt dieser Zugriff für 24 Stunden. Downloads der Digital-Ausgaben sind nur zur eigenen privaten Nutzung des jeweiligen Abonnenten gestattet. Bis maximal vier Mal darf ein Artikel zu privaten Zwecken an Familienangehörige und/oder enge Freunde weitergeleitet werden. Die Vervielfältigung und/oder Weitergabe von Inhalten an Dritte zu gewerblichen Zwecken ist nicht gestattet.

Das Digital-Abo ist urheberrechtlich geschützt. Eine über die vorgenannte hinausgehende Nutzung und/oder Verwertung der Digital-Ausgaben, insbesondere durch Vervielfältigung und Verbreitung, ist unzulässig. Die Ruhlaer Zeitung behält sich in derartigen Fällen rechtliche Schritte vor. Der Digital-Abo-Abonnent, der gegen die vorgenannten Vorgaben verstößt, hat insbesondere sowohl die Ruhlaer Zeitung als auch Dritten den jeweils geltend gemachten Schaden zu ersetzen. Der Zugang zum Kundenkonto wird gesperrt.

Widerrufsbelehrung
Der Kunde hat – sofern er Verbraucher ist – das folgende gesetzliche Widerrufsrecht im Falle eines Abonnements:

Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der to print Druck und Medien GmbH, Bahnhofstraße 30, 99842 Ruhla, Telefon: 03 69 29 / 15 91 – 00, Fax: 03 69 29 / 15 91 – 18

E-Mail: info@ruhlaer-zeitung.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die to print Druck und Medien GmbH, Bahnhofstraße 30, 99842 Ruhla zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweisen der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

Zurückweisung von Beiträgen
Die Ruhlaer Zeitung ist berechtigt, das ihr übergebene Material zurückzuweisen, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere das Material vom Deutschen Werberat beanstandet wurde, das Material gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt oder wegen seines Inhalts, seiner Herkunft oder seiner technischen Form unzumutbar ist.

Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung werden in einem gesonderten Dokument zur Verfügung gestellt und können unter folgendem Link abgerufen werden: www.ruhlaer-zeitung.de/datenschutz

Bei Geschäftskunden wird die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, die er bei der Auftragserteilung angegeben hat, für die elektronische Übersendung von Werbung für eigene ähnliche Waren und Dienstleistungen des Verlags, verwendet. Der Geschäftskunde/Ansprechpartner hat das Recht, dieser Verwendung seiner E-Mail-Adresse jederzeit zu widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Die Kontaktdaten für die Ausübung des Widerspruchs finden sich im Impressum auf der Webseite www.ruhlaer-zeitung.de/impressum

Schlussbestimmungen; Änderungen der AGB
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt.

Die Ruhlaer Zeitung darf diese AGB jederzeit ändern, insbesondere dann, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist. Werden solche Änderungen vorgenommen, wird die Ruhlaer Zeitung den Kunden unverzüglich darüber in Kenntnis setzen und die Änderungen auf der Website www.ruhlaer-zeitung.de bekannt machen. Mit Inanspruchnahme von Leistungen der Ruhlaer Zeitung nach Bekanntgabe oder Zugang der Unterrichtung erklärt der Abonnent sein Einverständnis mit den vorgenommenen Änderungen.

Ruhla, Januar 2023